Arlesheim

    Arlesheim: Referendumsfrist gilt trotz Stimmrechtsbeschwerde

    Nau.ch Lokal
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    Muttenz,

    Wie die Gemeinde Arlesheim berichtet, endet die Referendumsfrist zum Teilzonenplan Siedlung Ortskern trotz eingegangener Beschwerden am 9. März 2024.

    Das Bezirksgericht in Arlesheim.
    Das Bezirksgericht in Arlesheim. - Nau.ch / Werner Rolli

    Am 8. Februar 2024 hat die Gemeindeversammlung die Teilzonenvorschriften Siedlung Ortskern angenommen.

    Im Wochenblatt vom 15. Februar hat der Gemeinderat publiziert, dass die Referendumsfrist bis am 9. März 2024 läuft.

    Zur genannten Gemeindeversammlung sind beim Regierungsrat fünf Stimmrechtsbeschwerden eingegangen.

    Referendumsfrist endet am wie publiziert 9. März 2024

    Gemäss Abklärungen bei den zuständigen kantonalen Stellen gilt die gesetzliche Referendumsfrist auch dann, wenn gegen den Entscheid der Gemeindeversammlung eine Stimmrechtsbeschwerde erhoben wird und der Stimmrechtsbeschwerde aufschiebende Wirkung zukommt.

    Insofern endet die Referendumsfrist wie publiziert am 9. März 2024.

    Die Planauflage erfolgt allerdings erst, wenn über die Stimmrechtsbeschwerden entschieden worden ist.

    Der Gemeinderat bittet um Kenntnisnahme.

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