Wie die Gemeinde Arlesheim mitteilt, unterstützt sie Einwohner finanziell im Bereich der Pflege, Mietzinsbelastungen, Kinderbetreuung und Privatschulen.
Das Bezirksgericht in Arlesheim.
Das Bezirksgericht in Arlesheim. - Nau.ch / Werner Rolli
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Auf Begehren im Bereich der Pflege zu Hause und an den Besuch von Tages- und Nachtstätten hin richtet die Gemeinde Arlesheim im Sinne einer Anerkennung an die Pflegenden von betagten Personen zu Hause Beiträge aus und/oder leistet einen Beitrag an den Besuch dieser Personen in einer Tages- und Nachtstätte.

Grundlage dafür ist das Reglement über die Beiträge an die Pflege zu Hause und an den Besuch von Tages- und Nachtstätten der Gemeinde Arlesheim vom 9. April 2014.

Mietzinsbeiträge für Einwohner mit bescheidenen finanziellen Verhältnissen

Zur Entlastung von übermässig hohen Mietzinsbelastungen können Familien, Alleinerziehende und Rentenbezüger in bescheidenen finanziellen Verhältnissen Mietzinsbeiträge geltend machen.

Damit soll die Sozialhilfeabhängigkeit vermieden werden.

Die Grundlagen sind im Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen vom 18. Juni 2009 geregelt.

Betreuungsgutscheine für die familienergänzende Kinderbetreuung und die Frühe Förderung

Eltern/Erziehungsberechtigte, welche ihre Kinder bis Ende Primarstufe familienergänzend betreuen lassen, können bei der Gemeinde finanzielle Unterstützung in Form von Betreuungsgutscheinen beantragen.

Ebenso werden Beiträge an die Frühe Förderung (inklusive Sprachförderung) gewährt.

Der Anspruch und die Höhe der Beiträge sind abhängig vom Einkommen und vom Erwerbspensum oder einer sozialen Indikation.

Die Voraussetzungen sind im Reglement und in der Verordnung zum Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung vom 21. Juni 2018 beziehungsweise 18. September 2018 geregelt.

Beiträge an die Kosten des Besuchs von Privatschulen

Erziehungsberechtigte erhalten an die Kosten für den Besuch einer privaten Primarschule oder eines privaten Kindergartens Beiträge in der Höhe von 1000 Franken pro Kind und Semester für die Primarschulstufe und 500 Franken pro Kind und Semester für die Kindergartenstufe.

Der Anspruch ist abhängig vom Einkommen. Für den Antrag ist die private Schule beziehungsweise der private Kindergarten zuständig.

Die Voraussetzungen sind im Reglement über die Ausrichtung von Beiträgen an die Kosten des Besuchs von Privatschulen vom 9. Juli 2003 geregelt.

Für allgemeine Auskünfte steht die Gemeinde zur Verfügung

Für weitere Auskünfte können sich Einwohner an die Gemeindeverwaltung wenden.

Sämtliche Informationen und Formulare finden sie auch auf der Gemeindeseite

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