Arlesheim

Arlesheim informiert über die Entsorgung der Weihnachtsbäume

Nau.ch Lokal
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Muttenz,

Wie die Gemeinde Arlesheim angibt, kann man den Weihnachtsbaum am 31. Januar 2024 der Grünabfuhr mitgeben oder ihm am 5. und 19. Januar 2024 häckseln lassen.

Blick auf die Gemeinde Arlesheim.
Blick auf die Gemeinde Arlesheim. - Nau.ch / Werner Rolli

Noch warten die meisten Weihnachtsbäume auf ihren Einsatz an den Festtagen, doch schon bald stellt sich die Frage: «Wohin damit nach dem Abschmücken?»

Die Äste kann man im Garten als Abdeckmaterial verwenden, damit schafft man eine Schutzschicht für Boden und Pflanzen.

Man kann den Baum aber auch am 31. Januar 2024 gratis der Grünabfuhr mitgeben oder am 5. und 19. Januar 2024 zusammen mit anderem Schnittgut vom Häckseldienst für den Eigengebrauch häckseln lassen.

Weihnachtsbaum kann auch der Kehrichtabfuhr mitgegeben werden

Dafür muss man sich bis spätestens am 3. respektive 17. Januar 2024 bis 16.30 Uhr telefonisch anmelden.

Vorher muss unbedingt jeglicher Weihnachtsschmuck vom Baum entfernt werden.

Mit einer Sperrgutvignette kann der Weihnachtsbaum auch mit Dekorationsresten der Kehrichtabfuhr mitgegeben werden.

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