Wie die Gemeinde Arlesheim mitteilt, wird die Bevölkerung gebeten, Bäume und Sträucher den Vorschriften gemäss zurückzuschneiden.
Blick auf die Gemeinde Arlesheim.
Blick auf die Gemeinde Arlesheim. - Nau.ch / Werner Rolli
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Wieder ist es an der Zeit, Sträucher, Hecken und Bäume entlang der Strassen, der Trottoirs und der Fusswege auf die gesetzlich vorgeschriebene Höhe zurückzuschneiden (§ 96 des kantonalen Baugesetztes und § 34 des Reglements über die öffentliche Ruhe und Ordnung (RRO) der Gemeinde Arlesheim).

Dies bedeutet, dass der Abstand zwischen Ästen und Fahrbahn mindestens 4,50 Meter und zwischen Ästen und Trottoirs beziehungsweise Fusswegen mindestens 2,50 Meter betragen muss.

Hecken, die direkt entlang der Strassenlinie verlaufen, sind auf eine Höhe von maximal 1,20 Meter zurückzuschneiden.

Die Bevölkerung hat die Gelegenheit, für das anfallende Material den Häckseldienst zu beanspruchen. Alle notwendigen Informationen sind auf der Website der Gemeinde zu finden.

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