Verfallanzeige für die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern
Im September werden die Verfallanzeigen für die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern 2020 verschickt.

Es wird Ihnen angezeigt, was Sie bereits bezahlt haben oder was Ihrem Konto gutgeschrieben wurde. Der Restbetrag ist per 31. Oktober 2020 zu begleichen. Eine fristgerechte Bezahlung lohnt sich, denn ab dem 1. November 2020 wird auf dem noch offenen Betrag ein Verzugszins von 5.1 % berechnet.
Offene Steuern werden im November gemahnt. Für die Mahnung wird eine Gebühr von Fr. 35.00 erhoben. Besteht im Januar 2021 noch ein Ausstand, kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden. Für die Umtriebe einer Betreibung wird eine Gebühr von Fr. 100.00 erhoben.
Sollte der provisorische Steuerbetrag gemäss den eigenen Berechnungen nicht den wirtschaftlichen Verhältnissen des aktuellen Jahres entsprechen, kann mit dem Steueramt Kontakt aufgenommen werden. Bei wesentlichen und begründeten Abweichungen wird Ihre Rechnung angepasst.
Bezahlen mit Einzahlungsschein
Zu viel bezahlte Steuern werden mit der Veranlagung und definitiven Abrechnung mit Zins zurückbezahlt oder an eine andere Steuerforderung angerechnet. Der Zins für die Überzahlungen ist im Jahr 2020 noch 0.1 %.
Ist eine Bezahlung der offenen Steuern bis Ende Oktober 2020 nicht möglich, wenden Sie sich an die Finanzverwaltung. Auf diese Weise kann in der Regel eine Lösung gefunden werden. Verwenden Sie bitte für die Bezahlung der Steuern 2020 nur die dafür vorgesehenen Einzahlungsscheine. Wir danken Ihnen für eine fristgerechte Begleichung der Steuern.