Steuerfristen und Zinsen 2025 in Auw
Auw verschickt im September 2025 Verfallanzeigen für Steuern. Wer bis 31. Oktober 2025 zahlt, vermeidet Verzugszinsen und Mahngebühren.

Wie die Gemeinde Auw mitteilt, werden im September 2025 die Verfallanzeigen für die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern 2025 verschickt. Es handelt sich dabei nicht um eine Mahnung.
Es wird angezeigt, was bereits bezahlt oder was dem Konto gutgeschrieben wurde. Der Restbetrag ist per 31. Oktober 2025 zu begleichen.
Eine fristgerechte Bezahlung lohnt sich, denn ab dem 1. November 2025 wird auf dem noch offenen Betrag ein Verzugszins von fünf Prozent berechnet. Offene Steuern werden im November gemahnt. Für die Mahnung wird eine Gebühr von 35 Franken erhoben.
Besteht im Januar 2026 noch ein Ausstand, kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden. Für die Umtriebe einer Betreibung wird eine zusätzliche Gebühr von 100 Franken erhoben.
Anpassung, Rückerstattung und Zahlungsregelungen für Steuern 2025
Sollte der provisorische Steuerbetrag gemäss den eigenen Berechnungen nicht den wirtschaftlichen Verhältnissen des aktuellen Jahres entsprechen, kann mit dem Steueramt Kontakt aufgenommen werden. Bei wesentlichen und begründeten Abweichungen wird die Rechnung angepasst.
Zu viel bezahlte Steuern werden mit der Veranlagung und definitiven Abrechnung mit Zins zurückbezahlt oder an eine andere Steuerforderung angerechnet. Der Zins für die Überzahlungen ist im Jahr 2025 noch 0,75 Prozent.
Ist eine Bezahlung der offenen Steuern bis Ende Oktober 2025 nicht möglich, soll man sich an die Finanzverwaltung wenden. Auf diese Weise kann in der Regel eine Lösung gefunden werden. Für die Bezahlung der Steuern 2025 soll nur die dafür vorgesehenen Einzahlungsscheine verwendet werden.