Wie die Gemeinde Rottenschwil mitteilt, wurden an der Einwohnergemeindeversammlung vom 25. Mai 2023 einige Beschlüsse gefasst.
Die Ortseinfahrt nach Rottenschwil auf der Hauptstrasse.
Die Ortseinfahrt nach Rottenschwil auf der Hauptstrasse. - Nau.ch / Simone Imhof
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Gestützt auf § 26 Abschnitt zwei des Gemeindegesetzes werden die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 25. Mai 2023 veröffentlicht.

Das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 16. November 2022 wurde genehmigt sowie der Rechenschaftsbericht 2022.

Ausserdem wurde die Jahresrechnung 2022 genehmigt sowie ein Verpflichtungskredit von 138'000 Franken für die Fassadensanierung der Mehrzweckanlage.

Am Pilotprojekt «Interprofessionelle Hausarztpraxis Muri Plus» wird sich die Gemeinde mit einem zinslosen Darlehen von 10'000 Franken beteiligen.

Fakultatives Referendum kann ergriffen werden

Alle Beschlüsse unterliegen dem fakultativen Referendum. Dieses kann von einem Viertel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen ergriffen werden.

Für die Einreichung eines Referendumsbegehrens kann bei der Gemeindekanzlei eine Unterschriftenliste bezogen werden.

Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste zwecks Vorprüfung des Wortlauts des Begehrens der Gemeindekanzlei eingereicht werden.

Ablauf der Referendumsfrist ist Montag, 3. Juli 2023.

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