Rottenschwil

Rottenschwil AG: Hecken müssen bis Ende Oktober zurückgeschnitten sein

In Rottenschwil AG müssen Grundeigentümer Hecken und Bäume bis 31. Oktober 2026 zurückschneiden. Die Feuerwehr sucht zudem am 21. September neue Mitglieder.

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Die Verwaltung der Gemeinde Rottenschwil AG. - Gemeinde Rottenschwil

Stellen Sie sich vor, Sie rufen die Notfallnummer 118 an – und niemand kommt. Das darf nicht passieren. Die Feuerwehr Unterlunkhofen–Rottenschwil sucht deshalb neue, motivierte Verstärkung.

Kommen Sie zum Rekrutierungs- und Infoanlass am Montag, 21. September 2026, um 19.00 Uhr ins Feuerwehrmagazin am Hüttenweg in Unterlunkhofen. Lernen Sie uns kennen und erfahren Sie, wie abwechslungsreich und sinnvoll der Dienst bei der Feuerwehr ist.

Im Anschluss gibt es einen Apéro zum gemütlichen Austausch. Wen wir suchen: Besonders angesprochen sind Personen zwischen 20 und 44 Jahren. Im Kanton Aargau besteht für diese Altersgruppe grundsätzlich Feuerwehrpflicht.

Wir brauchen motivierte Mitstreiterinnen und Mitstreiter für Brandbekämpfung, Rettungsdienst, technische Hilfeleistung sowie Sanität und Verkehr. Auch wenn Sie nicht am Anlass teilnehmen können, aber mitmachen möchten, sind Sie herzlich willkommen.

Zurückschneiden von Hecken, Sträuchern und Bäumen

Im Hinblick auf den bevorstehenden Winterdienst, werden die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen, Fusswegen und Plätzen gebeten, ihre Bäume, Sträucher, Hecken und Einfriedungen, welche in den Strassen- beziehungsweise den Wegraum ragen, laufend zurückzuschneiden.

Da das Wachstum der Pflanzen immer wieder unterschätzt wird und der Rückschnitt mehrmals im Jahr zu erfolgen hat, ist eine ständige Kontrolle des Lichtraumprofiles und der Sichtzonen unerlässlich. Seitlich hat der Rückschnitt bis auf die Grundstücksgrenze zu erfolgen.

Über Strassen muss die Fahrbahn bis auf eine Höhe von mindestens 4.50 m freigehalten werden. Über Fusswegen und Trottoirs muss die Höhe des Freihalteraums mindestens 2.50 m betragen. Strassenlampen, Verkehrssignaltafeln, Spiegel, Strassennamenschilder und Hydranten dürfen nicht überwachsen sein.

In den Sichtzonen muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 60 cm und 3.00 m jederzeit gewährleistet sein. Die Grundeigentümer werden aufgefordert, den Rückschnitt bis 31. Oktober 2026 vorzunehmen. Weitere Informationen finden Sie auf dem «Merkblatt Zurückschneiden von Hecken, Sträuchern und Bäumen», welches unter www.rottenschwil.ch im Online-Schalter zur Verfügung steht.

Kommentare

User #1764 (nicht angemeldet)

Aber kann ich meinen langen Riemen bitte noch behalten.

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