Rahmengestaltungsplan Dorfkern: Einsetzung der Fachbaukommission

Gemeinde Dietwil
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Oberes Freiamt,

Die Teilrevision Nutzungsplanung und den Rahmengestaltungsplan Dorfkern wurde genehmigt und beide Planungen sind damit rechtskräftig.

Ifo Institut für Wirtschaftsforschung
Der Helm eines Bauarbeiters. (Symbolbild) - Keystone

Mit Datum vom 18. Dezember 2019 bzw. 12. Dezember 2019 haben der Regierungsrat des Kantons Aargau bzw. das kantonale Departement Bau, Verkehr und Umwelt die Teilrevision Nutzungsplanung und den Rahmengestaltungsplan Dorfkern genehmigt. Beide Planungen sind damit rechtskräftig.

Der angepasste Bauzonenplan mit ergänzter Bau- und Nutzungsordnung können unter www.dietwil.ch > Onlineschalter > Reglemente heruntergeladen werden.

Die Sondernutzungsvorschriften zum Rahmengestaltungsplan Dorfkern bilden die Grundlage für einen Planungs- und Beratungsprozess, welcher mehr Flexibilität für konkrete Projekte schafft und somit die Entwicklung des Dorfkerns erleichtert. Ergänzt werden die Sondernutzungsvorschriften durch einen Leitfaden zum Projektieren und Bauen im Beizugsgebiet des Rahmengestaltungsplans Dorfkern.

Dieser gibt gewisse Spielregeln vor, jedoch können Interessierte durch den starken Fokus auf frühzeitige Beratung durch eine vom Gemeinderat eingesetzte Fachbaukommission optimal begleitet und unterstützt werden. Im Juni 2020 hat der Gemeinderat die Fachbaukommission Dorfkern mit diesen Personen eingesetzt: Gemeinderat Mike Arnet (Präsident), Stephan Bircher, Dipl. Architekt ETH/SIA, und Christof Schwarzenberger, Architekt FH.

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