Muri AG verschickt Verfallsanzeigen für unbezahlte Steuern
Wie die Gemeinde Muri angibt, werden aktuell die Verfallsanzeigen für nicht bezahlte Steuern veschickt. Der Restbetrag ist per 31. Oktober 2023 zu begleichen.

Im September 2023 erhalten alle Steuerpflichtigen, welche die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern noch nicht bezahlt haben, eine Verfallsanzeige.
Diese macht auf den Verfalltag sowie auf die Folgen verspäteter Zahlung aufmerksam.
Eine Verfallsanzeige erhalten auch jene Steuerpflichtigen, die bereits Ratenzahlungen oder eine Stundung mit der Abteilung Finanzen vereinbart haben.
Es wird angezeigt, wieviel man bereits bezahlt hat oder wieviel dem Konto gutgeschrieben wurde. Der Restbetrag ist per 31. Oktober 2023 zu begleichen.
Offene Forderungen können im Januar 2024 betrieben werden
Eine fristgerechte Bezahlung lohnt sich, wird doch auf den jeweils noch offenen Betrag ein Verzugszins von fünf Prozent berechnet.
Offene Steuern werden im November gemahnt. Besteht im Januar 2024 noch ein Ausstand, kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden.
Gleichzeitig werden die im Jahr 2019 eingeführten Mahngebühren in Erinnerung gerufen.
35 Franken beträgt die Mahngebühr bei fälligen Steuerbeträgen. Bleibt die Mahnung erfolglos, kann sofort die Betreibung eingeleitet werden.
Die Rechnung kann angepasst werden
Die Gebühr für den Betreibungsaufwand beträgt 100 Franken.
Sollte der provisorisch fakturierte Betrag gemäss eigenen Berechnungen zu hoch oder zu tief sein, dann kann man sich an die Abteilung Steuern wenden.
Bei wesentlichen und begründeten Abweichungen wird die Rechnung angepasst.
Zu viel bezahlte Steuern werden mit der Veranlagung und der definitiven Abrechnung mit Zins zurückbezahlt oder an eine andere Steuerforderung angerechnet.
QR-Einzahlungsscheine für die Bezahlung der Steuern
Der Zins für Überzahlungen beträgt im Jahr 2023 0,3 Prozent.
Ist eine gänzliche Bezahlung der offenen Steuern bis Ende Oktober 2023 nicht möglich, kann man sich an die Abteilung Finanzen wenden.
Für die Bezahlung der Steuern 2023 sollen nur die dafür abgegebenen QR-Einzahlungsscheine verwendet werden.