Wie die Gemeinde Mühlau bekannt gibt, sollen Bäume und Sträucher gemäss Baugesetzes gekürzt werden, um Verkehrsgefahr zu vermeiden.
Zurückschneiden von Bäumen, Sträuchern und Grünhecken - Gemeinde Buchrain
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Gemäss Baugesetzes des Kantons Aargau (BauG) dürfen die öffentlichen Strassen und Wege vom anstossenden Grundeigentum aus weder durch Einfriedungen, Bäume und Sträucher noch durch sonstige Objekte beeinträchtigt werden.

Bäume und Sträucher bis zu 80 Zentimeter Höhe sind gegenüber Kantonsstrassen auf einen Meter und gegenüber Gemeindestrassen auf 60 Zentimeter, gemessen vom Strassenmark, zurückzuschneiden.

Sträucher von mehr als 80 Zentimeter bis 1,80 Meter Höhe sowie einzelne Bäume sind gegenüber den Kantonstrassen auf zwei Meter und gegenüber Gemeindestrassen auf 60 Zentimeter, gemessen vom Strassenmark, zurückzuschneiden.

Verkehrssicherheit soll gewährleistet werden

In den Sichtzonen muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 Zentimeter und einer solchen von drei Metern gewährleistet sein.

Der Zugang zu Hydranten und anderen öffentlichen Anlagen muss ebenfalls gewährleistet sein.

Die Grundeigentümer werden gebeten, im Interesse der Verkehrssicherheit, die Bäume, Sträucher und Hecken entlang von Strassen und Gehwegen unter Beachtung der Abstandsvorschriften umgehend besorgt zu sein.

Der Gemeinderat weist daraufhin, dass Eigentümer von verkehrsbehindernden Bäumen und Sträuchern für allfällige Personen- und Sachschäden haftbar sind.

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