Die Gemeinde Meisterschwanden erinnert die Bürger, dass das Betreten von Wiesen und Äckern grundsätzlich nicht gestattet ist.
Waldspaziergang
Leinenpflicht für Hunde. - Foto-Rabe / Pixabay
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Der Gemeinderat Meisterschwanden hat in letzter Zeit festgestellt, dass vermehrt landwirtschaftliche Kulturen durch frei laufende Hunde beschädigt worden sind. Das Betreten von Wiesen und Äckern ist grundsätzlich nicht gestattet beziehungsweise nur so weit erlaubt, als damit weder eine Beeinträchtigung noch eine Schädigung des Grundeigentums verbunden ist.

Aus diesem Grund ist auf das Betreten von Wiesen und Äckern zum Beispiel bei Querfeldeintouren, freies Laufenlassen von Hunden oder Reiten über offenes Gelände insbesondere während der Vegetationszeit vom 15. März bis 30. November zu verzichten.

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