Wie die Gemeinde Meisterschwanden mitteilt, erhalten alle Hundehalter im April die Rechnung für die Hundetaxe 2024. Änderungen in der Haltung sind zu melden.
Die Ortseinfahrt Hauptstrasse in Meisterschwanden.
Die Ortseinfahrt Hauptstrasse in Meisterschwanden. - Nau.ch / Simone Imhof
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Die Gemeindekanzlei stellt den Hundehaltern im April die Hundetaxe für das Hundejahr 2024/2025 in Rechnung. Die Hundetaxe beträgt 120 Franken pro Jahr und pro Hund.

Zur Führung der Hundekontrolle melden die Hundehaltenden der Gemeinde das Halten eines mehr als drei Monate alten Hundes.

Meldepflichten der Hundehalter

Die Meldepflicht umfasst ausserdem den Halterwechsel, den Tod des Hundes, die Namens- oder Adressänderung des Halters und von einem anderen Kanton angeordnete Massnahmen.

Mit der Meldung übergeben die Hundehaltenden der Gemeinde eine Kopie des Heimtierausweises. Die Meldepflicht beträgt zehn Tage.

Die An- und Abmeldung des Hundes kann im Online-Schalter der Gemeinde erledigt werden.

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