Meisterschwanden AG: Feuerwerk ist neu im ganzen Gemeindegebiet verboten
In Meisterschwanden AG dürfen Private kein Feuerwerk mehr abfeuern – auch nicht am 1. August oder an Silvester. Ausnahmen sind nur für öffentliche Anlässe möglich.

Seit 1. April 2026 gilt das neue Polizeireglement der Gemeinden im Einsatzgebiet der Regionalpolizei Lenzburg. In dieser gilt für die Gemeinde Meisterschwanden folgende Sonderregelung:
«Auf dem gesamten Gemeindegebiet Meisterschwanden ist das Abfeuern von Feuerwerk aller Kategorien verboten. Ebenfalls untersagt sind das Steigenlassen von Himmelslaternen und ähnlichen frei fliegenden Heissluftballonen sowie der Einsatz von Skybeamern, Laserscheinwerfern, Reklamescheinwerfern und ähnlichen künstlichen, himmelwärts gerichteten Lichtquellen.
Der Gemeinderat kann für Veranstaltungen von öffentlichem Interesse, wie beispielsweise die Bundesfeier, das Dorffest oder das Jugendfest, Ausnahmebewilligungen erteilen. Entsprechende Gesuche sind frühzeitig bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.»
Somit ist es Privaten generell nicht mehr erlaubt, Feuerwerke abzufeuern (auch nicht am 1. August oder am Silvester).
Mit dieser Regelung sollen Menschen, Tiere und die Umwelt geschützt sowie Lärm- und Brandbelastungen reduziert werden.
Wir danken der Bevölkerung für das Verständnis und die Rücksichtnahme.











