Oberrüti

Leerwohnungszählung in Oberrüti beginnt

Nau.ch Lokal
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Oberes Freiamt,

Wie die Gemeinde Oberrüti mitteilt, werden Hauseigentümer gebeten, leerstehende Objekte bis spätestens am 27. Mai 2022 der Gemeindekanzlei mitzuteilen.

Leerstehende Wohnung
Ein leeres Zimmer. (Symbolbild) - Pixabay

Das Bundesamt für Statistik führt jedes Jahr die Zählung der leerstehenden Wohnungen durch. Stichtag für die Erhebung ist jeweils der 1. Juni. Als Leerwohnungen im Sinne dieser Zählung gelten alle möblierten oder unmöblierten Wohnungen, welche folgende zwei Bedingungen erfüllen: Wohnungen oder Einfamilienhäuser, die am Stichtag unbesetzt, aber bewohnbar sind und die am Stichtag zur dauernden Miete von mindestens drei Monaten oder zum Kauf angeboten werden. Hauseigentümer werden gebeten, leerstehende Objekte bis spätestens am 27. Mai 2022 der Gemeindekanzlei mitzuteilen.

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