Meisterschwanden

In Meisterschwanden werden leere Wohnungen gezählt

Wie die Gemeinde Meisterschwanden angibt, sollen per 1. Juni 2023 leer stehende und nicht vermietete Wohnungen bis zum 31. Mai 2023 gemeldet werden.

Meisterschwanden
Die Gemeindeverwaltung in Meisterschwanden. - Nau.ch / Simone Imhof

Alle Gemeinden der Schweiz haben jährlich mit Stichtag 1. Juni die im Gemeindegebiet liegenden leer stehenden Wohnungen zu erheben.

Gemäss der erwähnten Verordnung ist die Mitarbeit für die Eigentümer und Liegenschaftsverwalter obligatorisch.

Die Ergebnisse dieser Erhebung dienen den Entscheidungsträgern in Politik und Wirtschaft als wichtige Information über den Bestand an Leerwohnungen auf dem Immobilienmarkt.

Sämtliche Grundeigentümer werden gebeten, allfällige per 1. Juni 2023 leer stehende, nicht vermieteten Wohnungen bis zum 31. Mai 2023 den Einwohnerdiensten Meisterschwanden zu melden.

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