Wie die Gemeinde Besenbüren mitteilt, beträgt die jährliche Hundetaxe 120 Franken und ist bis zum 31. Mai 2022 zu bezahlen.
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Ein Kind mit einem Hund. (Symbolbild) - Pixabay
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Gestützt auf § 16 Abs. 1 des Hundegesetzes (HuG) ist für jeden mehr als drei Monate alten, in Besenbüren gehaltenen Hund, eine jährliche Hundetaxe von 120 Franken zu entrichten. Die Hundetaxe wird den Hundehaltern Ende April 2022 in Rechnung gestellt und ist bis zum 31. Mai 2022 zu bezahlen.

Alle Hunde im Alter ab drei Monaten sind meldepflichtig. Hundehalter, welche einen neuen Hund halten, sind aufgefordert, den Hund bei den Einwohnerdiensten anzumelden. Dabei muss gemäss § 7 Abs. 2 HuG eine Kopie des Impfausweises des Hundes eingereicht werden. Die Meldepflicht umfasst ausserdem die Bekanntgabe der von einem anderen Kanton angeordneten Massnahmen bei verhaltensauffälligen Hunden (§ 7 Abs. 1 Bst d HuG).

Sollte der Hund verstorben sein oder hat ein Besitzerwechsel stattgefunden, so soll man dies bitte bis 25. April 2022 den Einwohnerdiensten der Gemeinde Besenbüren melden. So kann eine entsprechende Mutation im Hunderegister vorgenommen werden und es wird keine unnötige Rechnung zugestellt.

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