Hundekot
Auf den öffentlichen Plätzen st leider wieder ein Anstieg von liegengelassenem Hundekot festzustellen.

Auf den öffentlichen Plätzen (insbesondere bei der Schulanlage Eggen und dem Sportplatz Obermoos) ist leider wieder ein Anstieg von liegengelassenem Hundekot festzustellen. Abgesehen davon, dass es für jedermann äusserst ärgerlich ist, wenn ein Hundekot an seinem Schuh oder Trikot klebt, gehört es sich für einen verantwortungsbewussten Hundehalter, den Kot aufzunehmen und fachgerecht zu entsorgen. Denn auch für Kinder ist der Hundekot gesundheitsgefährdend.
Hundehalter sind gemäss Polizeireglement § 15 verpflichtet:
- Hunde zu beaufsichtigen
- auf öffentlichen Plätzen die Hunde an der Leine zu führen
- dafür zu sorgen, dass die Tiere keine öffentlichen und privaten Plätze verunreinigen
- den Kot einzusammeln und rechtskonform zu beseitigen
Alternativ muss die Gemeinde ein Hundeverbot für die öffentlichen Anlagen ins Auge fassen.