Rottenschwil

Hundekontrolle 2022 und Leinenpflicht in Rottenschwil

In der Gemeinde Rottenschwil erhalten alle Hundehalter Anfang Mai 2022 die Rechnungen für die diesjährige Hundesteuer.

Gemeinde Rottenschwil
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Anfang Mai werden die Rechnungen für die Hundesteuer 2022 im Betrag von 120 Franken versandt. Um Korrekturen und Stornierungen von Rechnungen zu vermeiden, werden die Hundehalter gebeten, Mutationen wie Neuzugang eines Hundes, Halterwechsel, Tod des Hundes und Adressänderungen von Hundehalter bis am 24. April 2022 der Gemeindeverwaltung Rottenschwil telefonisch oder per E-Mail zu melden. Zudem sollten Änderungen auch in der Hundedatenbank Amicus vorgenommen werden.

Gemäss der kantonalen Jagdverordnung sind Hunde vom 1. April bis 31. Juli im Wald und am Waldrand an der Leine zu führen. Diese Leinenpflicht dient den frei lebenden Tieren zum ungestörten Brüten und Aufziehen ihres Nachwuchses.

Betretungsverbot von Wiesen und Äckern

Das Betreten von Wiesen und Äckern ist während der Vegetationszeit, also vom 1. April bis 31. Oktober, verboten. Die Bevölkerung wird gebeten, diese Vorschrift zu respektieren und auf «Querfeldeintouren» zu verzichten.

Ebenfalls ist das freie Laufenlassen von Hunden sowie das Reiten über offenes Gelände untersagt. Vom 1. April bis 31. Juli ist die Hauptbrut- und Setzzeit der einheimischen Wildtiere, weshalb Hunde nicht nur im Wald, sondern auch entlang von Waldrändern und Hecken an der Leine gehalten werden sollen.

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