Grabräumungen in Sins
Im mittleren Friedhof besteht u. a. ein Urnenbestattungsfeld mit Gräbern aus den Jahren 1997–2000. Die Grabesruhe beträgt 20 Jahre. Diese ist nun abgelaufen.

Nach Ablauf der festgesetzten Ruhezeit kann der Gemeinderat die Räumung der betreffenden Grabreihen anordnen. Diese wird drei Monate vorher im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde veröffentlicht und nach Möglichkeit den Angehörigen persönlich mitgeteilt, unter Ansetzung einer bestimmten Frist zur Entfernung der Grabmäler und Pflanzen.
Nach Ablauf dieser Frist fällt das Verfügungsrecht über verbliebene Gegenstände ohne Entschädigungspflicht an die Gemeinde. Die betroffenen Angehörigen sind – soweit möglich – mit separatem Schreiben über die Grabräumung per 31. Januar 2021 informiert worden.