Wie die Gemeinde Abtwil AG mitteilt, liegt seit 1. Januar 2022 der Unterhalt von Feuerungsanlagen in der Eigenverantwortung der Gebäudeeigentümer.
Kaminfeuer
Kaminfeuer - AFP
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Die Eigentümer sind verpflichtet, ihre Anlagen in zweckmässigen Zeitabständen durch eine bei der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) registrierte Fachperson sicherheitstechnisch warten zu lassen. Diese Wartung beinhaltet die Kontrolle und wenn nötig die Reinigung der Feuerungs- und Abgasanlagen. Wartungsarbeiten durch Servicefirmen ersetzen nicht die regelmässige Kontrolle durch einen Kaminfeger.

Aargauische (und auch ausserkantonale) Fachpersonen für Kaminfegerarbeiten können künftig im gesamten Kantonsgebiet tätig sein, sofern sie in der von der AGV geführten öffentlichen Liste eingetragen sind. Die AGV nimmt Fachpersonen auf deren Gesuch hin in die Liste auf, sofern sie mindestens über die Kompetenzen als Kaminfegermeister mit eidgenössischem Diplom, als Kaminfeger-Vorarbeiter mit eidgenössischem Fachausweis oder über eine gleichwertige Ausbildung verfügen.

Die Aufsicht des Gemeinderates über das Kaminfegerwesen entfällt, nicht hingegen die Aufsicht über den Brandschutz im Gemeindegebiet. Der Gemeinderat Abtwil hat deshalb Herrn Rolf Zimmermann, Kaminfegermeister, Obfelden, als kommunalen Feuerungskontrolleur und Baukontrolleur für Feuerungsanlagen in der Gemeinde Abtwil beauftragt.

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