Einführung von Mahngebühren
Am 21. November 2017 hat der Grosse Rat die Einführung von kostendeckenden Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen beschlossen.

Die Gesetzesänderung (StG § 188 Abs. 1) wurde vom Regierungsrat auf den 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt und bedingt zugleich eine Anpassung der Verordnung zum Steuergesetz (StGV § 65 Abs. 4 und § 65a). Auch diese Verordnungsänderungen treten per 1.1.2019 in Kraft.
Übersicht Mahngebühren
Auf folgenden Verwaltungshandlungen werden nachfolgende Gebühren erhoben:
• Erste Mahnung Steuererklärung: CHF 35.00 1)
• Zweite Mahnung Steuererklärung: CHF 50.00 1)
• Mahnung Steuer- und Verzugszinsausstand (prov./def.): CHF 35.00 2)
• Betreibung Steuer- und Verzugszinsausstand (prov./def.): CHF 100.00 2)
1) Ab Steuerjahr 2018
2) Ab Steuerjahr 2019
Einheitliche Praxis für die Einreichung der Steuererklärung
Die Steuererklärung 2018 natürlicher Personen wäre bis zum 31. März 2019 einzureichen gewesen (§ 180 Abs. 1 StG resp. § 65 Abs. 1 StGV). Es erfolgen jedoch vor dem 30. Juni 2019 keine Mahnungen. Entsprechend müssen für Fristerstreckungen bis zum 30. Juni 2019 keine Gesuche gestellt werden. Erste gebührenpflichtige Mahnungen für die Abgabe der ordentlichen Steuererklärung 2018 erfolgen somit frühestens ab dem 1. Juli 2019 (ausgenommen sind Spezialsteuern wie die Grundstückgewinnsteuer).
Diese Praxis gilt auch für zukünftige Steuerperioden.
Baubewilligungen
Unter Bedingungen und Auflagen wurden folgende Baubewilligungen erteilt:
• Neuhaus Emil, Waltenschwil, für eine Photovoltaikanlage auf Parzelle Nr. 220, Buchenweg 4;
• Hirsbrunner Yara, Waltenschwil, für den Neubau von Sichtschutzwänden, Einfriedungen und eines Schwimmbeckens auf Parzelle Nr. 546, Gotthardweg 6;
• Lütolf Marco und Gabriela, Waltenschwil, für die Überdachung des Sitzplatzes mit Windschutz auf Parzelle Nr. 29, Eichholzstrasse 20;
• Gruenhut Michael, Waltenschwil, für eine Splitwärmepumpe aussen aufgestellt auf Parzelle Nr. 384, Tierparkweg 4.
Auffahrt
Die Büros der Gemeindeverwaltung sowie das Bauamt bleiben am Donnerstag,
30. Mai 2019 und Freitag, 31. Mai 2019 (Brücke Auffahrt), den ganzen Tag geschlossen. Am Montag, 03. Juni 2019, sind wir gerne wieder für Sie da. Besten Dank für das Verständnis.
Kehrichtabfuhr
Am Donnerstag, 30. Mai 2019 findet infolge des Feiertags Auffahrt keine Kehrichtabfuhr statt. Die Abfuhr wird am Mittwoch, 29. Mai 2019 vorgeholt.