Dietwil informiert über die Krankenkassenprämienverbilligung 2022
Die Bevölkerung von Dietwil kann bis zum 31. Dezember 2021 bei der SVA des Kanton Aargau einen Antrag auf Prämienverbilligung der Krankenkasse stellen.

Personen mit einer definitiven Steuerveranlagung des Kantons Aargau, darunter auch die Gemeinde Dietwil, aus dem Jahr 2019 und einem möglichen Anspruch auf Prämienverbilligung erhalten von der SVA Aargau automatisch einen Code.
Der Hauptversand der Codes ist im September 2021 erfolgt. Wer keinen Code erhalten hat, kann den Code direkt über die Website der SVA online bestellen.
Wenn interessierten Personen keinen Internetzugang zur Verfügung steht, hilft die Gemeindezweigstelle Dietwil oder die SVA Aargau gerne bei der Antragstellung. Die Antragsfrist läuft am 31. Dezember 2021 ab. Danach kann kein Antrag auf Prämienverbilligung 2022 mehr gestellt werden.