Wie die Gemeinde Dietwil mitteilt, soll die bereits in Betrieb stehenden Aushubdeponie nach Norden vergrössert werden.
Mehrzweckanlage Dietwil
Mehrzweckanlage Dietwil August 2020. - Gemeinde Dietwil
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Seit dem 4. Juli 2018 ist die Aushubdeponie Babilon eröffnet.

Anlässlich des Bewilligungsverfahrens der Deponie Babilon wurde bereits im Jahr 2014 in der Botschaft des Grossen Rates festgehalten, dass in einer zweiten Planungsphase im Sinne einer Optimierung eine Fortsetzung der Deponie nach Norden auf das Gemeindegebiet Oberrüti zu prüfen sei.

Im Sommer 2020 hat die Deponie Freiamt AG als Betreiberin der Deponie den Gemeinderäten Dietwil und Oberrüti verschiedene Planungsvarianten für die Fortsetzung Nord vorgestellt.

In den vergangenen Monaten wurden in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro ilu AG die Planungsarbeiten vorangetrieben und zahlreiche Gespräche mit den betroffenen Grundeigentümern geführt.

Dietwil und Oberrüti beantragten die Festsetzung der Deponie im Richtplan

Da die geplante Fortsetzung Nord den eng begrenzten Rahmen gemäss dem damaligen Beschluss des Grossen Rates zur Richtplanfestsetzung des Deponiestandortes Babilon überschreitet, ist aus fachlicher Sicht gemäss Rückmeldung der kantonalen Abteilung Raumentwicklung eine erneute Festsetzung des Standorts im Richtplan erforderlich.

Die Gemeinderäte Dietwil und Oberrüti haben deshalb im August 2023 der kantonalen Abteilung Raumentwicklung die Festsetzung der Deponie für sauberes Aushubmaterial Babilon, Fortsetzung Nord, im kantonalen Richtplan beantragt.

Aufgrund des ausgewiesenen Deponiebedarfes in der Region und der dargelegten regionalen Gesamtbetrachtung von möglichen Standorten wird die Errichtung einer Aushubdeponie, als Fortsetzung der bereits in Betrieb stehenden Aushubdeponie, aus fachlicher Sicht als zweckmässig und umweltverträglich eingeschätzt.

Mit dem vorgesehenen Standort soll dem akuten Notstand an Auffüllvolumen in der Region entgegengewirkt werden.

Der Kulturlandplan muss durch die Deponiefortsetzung geändert werden

Nach der kantonalen Prüfung des Antrags erfolgt eine öffentliche Auflage mit Mitwirkung und Anhörung. Der Grosse Rat hat anschliessend über die Festsetzung im kantonalen Richtplan zu entscheiden.

Für die Deponiefortsetzung ist eine Änderung des Kulturlandplans notwendig.

Die Gemeindeversammlungen der Gemeinden Dietwil und Oberrüti haben zu gegebener Zeit darüber zu befinden.

In der Bau- und Betriebsbewilligung wird schliesslich der Bau und Betrieb der Anlage geregelt.

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