Die Testplanung des Zentrums Bahnhof in Muri läuft
Wie die Gemeinde Muri mitteilt, wurden die Pläne für die Testplanung des Zentrums Bahnhof am 1. Dezember 2022 dem Fach- und Sachgremium präsentiert.

Die Phase der Testplanung ist auf der Zielgeraden: Die drei Planungsteams haben ihre Arbeit abgeschlossen und am 1. Dezember 2022 dem Fach- und Sachgremium präsentiert.
Während diesem ganztägigen Workshop wurde intensiv über die verschiedenen Lösungsansätze diskutiert. Abschliessend werden nun noch einzelne Abklärungen zur Machbarkeit getätigt.
Im Frühjahr 2023 sollen diese vorliegen und die verschiedenen Lösungsansätze in einem Synthesebericht festgehalten werden.
Dieser wird dann eine Auslegeordnung von verschiedenen machbaren Lösungsansätzen sowie die Empfehlungen der Fachpersonen beinhalten.
Varianten der künftigen Mobilitätsdrehscheibe
Die beteiligten Fachleute und der Gemeinderat bewerten den bisherigen Verlauf sehr positiv.
Es hat sich bewährt, dass nicht nur ausgewiesene Fachleute, sondern auch Vertreter aller wichtigen Anspruchsgruppen (SBB, Grundeigentümer, Fachstellen des Kantons) am gemeinsamen Tisch sitzen.
So zeigt sich beispielsweise, welche Varianten der künftigen Mobilitätsdrehscheibe am Bahnhof mit dem Einverständnis der SBB dereinst umgesetzt werden können und welche Varianten aufgrund technischer, betrieblicher oder finanzieller Aspekte problematisch sind.
Der Entwicklungsrichtplan steht Ende 2023 bereit
Nicht zuletzt spielt auch die Begleitgruppe aus der Bevölkerung, von denen zwei Mitglieder auch im Sachgremium Einsitz nehmen, eine wichtige Rolle: Einerseits als lokaler Ideenlieferant und andererseits als Barometer, um die öffentliche Akzeptanz der Lösungsansätze einzuschätzen.
Die nächste Planungsphase ist die Erarbeitung des Entwicklungsrichtplanes. Dieser Prozess startet in 2023.
Dabei werden die verschiedenen Funktionen wie Bushof, öffentlicher Bahnhofplatz, Wohnüberbauung et cetera in ihrer Lage festgesetzt.
Der Entwicklungsrichtplan durchläuft eine öffentliche Mitwirkung und kann voraussichtlich Ende 2023 vom Gemeinderat behördenverbindlich verabschiedet werden.