Gemäss Weisung des Kantons wurde eine Mischwassererhebung auf Rückstände von Chlorothalonil durchgeführt.
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Gemäss Weisung des Kantons wurde eine Mischwassererhebung auf Rückstände von Chlorothalonil durchgeführt. Dabei wurden Rückstände festgestellt, welche über dem Höchstwert liegen.

Deshalb waren differenzierte Abklärungen der einzelnen Wasserfassungen notwendig. Die Ergebnisse dieser Abklärungen liegen nun vor: Die Messwerte für die Grundwasserfassung Breite liegen bezüglich Chlorothalonilsulfonsäure im Bereich des Höchstwertes.

Im Wasser der Quellen Schongau ist der Höchstwert überschritten. In den übrigen Quellen ist Chlorothalonilsulfonsäure zwar ebenfalls nachweisbar.

Es sind aber keine stark erhöhten Belastungen festzustellen und im Mischwasser dieser Quellen ist die einwandfreie Trinkwasserqualität gewährleistet. Chlorothalonil ist ein Wirkstoff, der in Pflanzenschutzmitteln seit den 1970er-Jahren gegen Pilzbefall als Fungizid zugelassen ist.

Er wird im Kartoffel-, Getreide-, Gemüse-, Wein- und Zierpflanzenbau eingesetzt. Der Gemeinderat unternimmt alles Nötige, damit die Rückstände reduziert werden können.

Die Quellen Schongau werden ab sofort nicht mehr eingespiesen. Für die Grundwasserfassung Breite wird eine betriebstechnische Lösung erarbeitet, mit der sich die Einspeisung von mangelhaftem Trinkwasser auf ein Minimum reduziert.

Um die Konzentrationsschwankungen in den beiden Brunnen der Grundwasserfassung Breite abschätzen zu können, sind noch weitere Messungen nötig. Die Bevölkerung wird zu gegebener Zeit wieder informiert.

Trinkwasser ist weiterhin konsumierbar

Mit den getroffenen Massnahmen wird erreicht, dass das Leitungswasser unserer Gemeinde bezüglich Chlorothalonil-Rückständen ganz oder nahezu einwandfrei ist. Aus folgenden Gründen könnte das Leitungswasser aber selbst bei einer allfälligen Höchstwertüberschreitung weiterhin uneingeschränkt als Trinkwasser verwendet werden: Die Höchstwertüberschreitung ist nicht mit einem unmittelbar erhöhten Gesundheitsrisiko für die Konsumentinnen und Konsumenten verbunden.

Für Trinkwasser und andere Lebensmittel werden Höchstwerte nach vorsorglichen Prinzipien festgelegt. Das heisst, sie sind auf eine lebenslange Aufnahme ausgerichtet. Zusätzlich zur Berechnung mit den standardisierten Sicherheitsfaktoren erfolgt eine weitere Absenkung des Höchstwerts, um das Risiko für die Konsumentinnen und Konsumenten auch hinsichtlich allfälliger noch nicht bekannter Auswirkungen oder Wechselwirkungen der Stoffe möglichst gering zu halten.

Mit diesem vorsorglichen Prinzip ist sichergestellt, dass eine vorübergehende Aufnahme von Trinkwasser mit einer Rückstandsbelastung über dem Höchstwert auch bei Kindern oder bei geschwächten Personen nicht zu Gesundheitsproblemen führt. Daher darf im Fall der Chlorothalonil-Rückstände Trinkwasser trotz Höchstwertüberschreitung noch während maximal zwei Jahren abgegeben werden. Nach Ablauf dieser Frist muss alles Trinkwasser der Versorgung die Höchstwerte einhalten.

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