Bettwil informiert über Steuererklärung 2022
Wie die Gemeinde Bettwil bekannt gibt, wird ab Februar 2023 den Steuerpflichtigen die Steuererklärung zum Ausfüllen zugestellt.

Man weist darauf hin, dass die gesamte Steuererklärung eingescannt wird. Es soll beachtet werden, dass die Belegkopien und keine Originale einzureichen sind.
Ausnahmen sind Belege über Lotteriegewinne und Lohnausweis. Eingereichte Belegkopien werden aus Verfahrensgründen nicht retourniert.
Fristerstreckung kann übers Internet beantragt werden
Eingereichte Originale werden nach dem Scanning vernichtet. Das EasyTax-Programm 2022 kann direkt von der Webesite des Kantons Aargau heruntergeladen werden.
Die Steuererklärung natürlicher Personen ist bis zum 31. März 2023 und juristischer Personen bis zum 30. Juni 2023 einzureichen.
Auf die Webseite des Kantons kann man eine Fristerstreckung zur Abgabe der Steuererklärung auch übers Internet beantragen.
Mahngebühren werden erhoben
Bei Nichtabgabe der Steuererklärung werden Gebühren erhoben. Die erste Mahnung beträgt 35 Franken und die zweite Mahnung 50 Franken.









