Wie die Gemeinde Abtwil meldet, wird die Bevölkerung gebeten, sich an die relevanten Regelungen zur Einhaltung von Ruhezeiten und Immissionsschutz zu halten,
Ruhezeiten gesetzlich vorgeschrieben
Gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeiten müssen eingehalten werden. - Pexels
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Zur Einhaltung der Ruhezeiten über den Mittag sowie an Sonn- und Feiertagen wird auf folgende Punkte des Polizeireglements der Gemeinde Abtwil aufmerksam gemacht.

In Wohngebieten oder auf Wohngebiete einwirkend ist von 12 bis 13 Uhr und von 21 bis 6 Uhr sowie ganztags an Sonn- und Feiertagen das Arbeiten mit lärmigen Geräten (zum Beispiel Rasenmähen, Hämmern, Fräsen, Betrieb von Baumaschinen) untersagt.

Von 22 bis 6 Uhr ist in schlecht isolierten Räumen oder bei offenem Fenster jeglicher Lärm, der den Schlaf der Mitmenschen stören könnte, verboten.

Ausnahmebewilligungen müssen beim Gemeinderat beantragt werden

Ausgenommen sind Kirchen und Weideglocken, Arbeiten zur kurzfristigen Behebung eines Notstandes sowie in begründeten Fällen das landwirtschaftliche Gewerbe und Gärtnereibetriebe.

Der Gemeinderat kann Ausnahmen bewilligen. Im Weiteren wird auf den privatrechtlichen Immissionsschutz gemäss Artikel 684 Zivilgesetzbuch verwiesen.

Das Abbrennen von Feuerwerk ist ohne besondere Bewilligung nur an Silvester/Neujahr, während der Fasnacht und an der Bundesfeier unter Beachtung aller erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen gestattet.

Der Gemeinderat kann Ausnahmen bewilligen.

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