

Oberes Freiamt
Abtwil: Fahrverbot für Motorwagen und Motorräder auf dem Flurweg
Wie die Gemeinde Abtwil bekannt gibt, kann bis zum 17. Januar 2022 Einspruch gegen die bevorstehende Verkehrsbeschränkung auf dem Flurweg eingereicht werden.

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Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 hat der Gemeinderat eine Verkehrsbeschränkung auf dem Flurweg 26 verfügt.
Auf dem Flurweg 26 (Verbindung Leebernstrasse bis zur Einfahrt Liegenschaft Sonnmatt) gilt ein Verbot für Motorwagen und Motorräder (Signal 2.13) mit Zusatztafel «Landwirtschaftliche Fahrzeuge gestattet».
Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkung sind innert 30 Tagen seit Publikation vom 18. Dezember 2021 bis 17. Januar 2022 beim Gemeinderat Abtwil einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.
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