Die Gemeinde Tobel-Tägerschen weist darauf hin, dass bis 31. Januar 2023 Gesuche für Beiträge zu geschützten Natur- und Kulturobjekten abgegeben werden können.
Tobel-Tägerschen. (Symbolbild) - tagblatt.ch
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Gemäss dem Beitragsreglement über die geschützten Natur- und Kulturobjekte zahlt die Gemeinde Tobel-Tägerschen auf entsprechendes schriftliches Gesuch hin jährliche Beiträge für Natur- und Kulturprojekte, wenn sie im Schutzplan verzeichnet sind und gewisse Bedingungen erfüllen.

Wer für das Jahr 2023 einen entsprechenden Beitrag geltend machen will, kann der Gemeindeverwaltung bis zum 31. Januar 2023 ein schriftliches Gesuch einreichen.

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