Stettfurt: Arbeiten am Schloss Sonnenberg wieder aufgenommen
Wie die Gemeinde Stettfurt Stettfurt berichtet, hat der Gemeinderat verschiedene baupolizeiliche Anordnungen zum Schloss Sonnenberg erlassen.

Der Gemeinderat Stettfurt hat Ende Mai 2021 mitgeteilt, dass er verschiedene baupolizeiliche Anordnungen zum Schloss Sonnenberg erlassen hat. Dieser Entscheid ist beim DBU angefochten worden und das DBU hat die aufschiebende Wirkung des Rechtsmittels superprovisorisch wieder erteilt.
Unabhängig von diesem Verfahren hat die Gemeinde mit dem Eigentümer des Schlosses und der Bauherrschaft Gespräche über eine Weiterführung der Arbeiten geführt. Es hat sich dabei gezeigt, dass tatsächlich gewisse Rückbauarbeiten schon seit Anfang Jahr gestartet haben. Zudem laufen aktuell Vorbereitungsarbeiten an der Fassade.
In einer Vereinbarung wird festgelegt wie die Umbauarbeiten durchgeführt werden
Im Rahmen dieser Gespräche haben sich die Beteiligten auf eine Durchführungsvereinbarung verständigt. Diese Vereinbarung sieht vor, wie der Fortgang der Umbauarbeiten am Schloss stattfinden soll. So ist unter anderem festgelegt, welche Bauteile vor weiteren Arbeiten einer Freigabe der Planung benötigen, in welchem Zeitraum die Arbeiten stattfinden und abgeschlossen und bis wann Projektänderungen eingegeben werden sollen.
Der Kran soll abgebaut werden, sobald die Fassade saniert ist. Da das Verfahren auch beim Schloss Sonnenberg gemäss den geltenden Vorschriften abläuft, können Details oder konkrete Verfahrensvorgaben in der Vereinbarung nicht geregelt werden. Festgehalten ist aber, dass bei Verstössen die Vereinbarung aufgehoben wird und gegebenenfalls wieder hoheitlich zu verfügen ist.
Der Eigentümer ist für eine fachgerechte Sanierung
Damit die Bauarbeiten auch tatsächlich bald aufgenommen werden können, muss das laufende Rechtsmittelverfahren beendet werden. Deshalb hat der Gemeinderat beschlossen, seine Verfügung von Ende Mai ersatzlos zu widerrufen.
Der Gemeinderat ist zum Schluss kommen, dass auf der Basis dieser Vereinbarung und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass ein Rechtsmittelverfahren Jahre in Anspruch nehmen kann, ein Widerruf zielführender ist.
Der Gemeinderat begrüsst es, dass der Eigentümer des Schlosses mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung ein deutliches Zeichen abgibt, dass er das Schloss nun fachgerecht und innert einem angemessenen Zeitraum umbauen und sanieren will. Er hat der Durchführungsvereinbarung deshalb auch zugestimmt und gibt damit der Hoffnung Ausdruck, dass die Bauarbeiten auf einer besseren Basis weitergeführt und beendet werden können.