Sirnach: Tempo 30 entlang der Winterthurer- und Wilerstrasse
Wie die Gemeinde Sirnach mitteilt, will der Kanton die Bevölkerung entlang von Kantonsstrassen vor Lärm schützen und führt an sechs Abschnitten Tempo 30 ein.

Um die Bevölkerung entlang von stark belasteten Kantonsstrassen vor übermässigem Strassenlärm zu schützen, führte der Kanton Thurgau auf sechs Strassenabschnitten im Kanton Thurgau eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern ein.
Unter anderem auch in Sirnach, unabhängig vom aktuell bestehenden Projekt Sanierung Winterthurerstrasse.
Rechtliche Grundlagen für Tempo 30 sind das Umsetzgesetz und die Lärmschutz-Verordnung des Bundes.
Sie verpflichtet die Kantone zu Lärmsanierungen an Kantonsstrassen, um die Bevölkerung vor schädlichem und lästigem Lärm zu schützen.
Lärmschutzmassnahmen haben höchste Priorität
Das kantonale Tiefbauamt verfügt dazu seit 2022 über eine neue Lärm- und Ruheschutzstrategie.
Die Strategie legt fest, dass bei allen Strassenbau- und Unterhaltsprojekten in erster Priorität Lärmschutzmassnahmen an der Quelle geprüft werden.
Dazu gehören lärmarme Beläge, die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit und verkehrslenkende Massnahmen.
Seit Ende Januar 2024 ist entlang der Winterthurerstrasse und einem Teil der Wilerstrasse in Sirnach die Verkehrsanordnung mit Höchstgeschwindigkeit 30 Stundenkilometern eingeführt.
Tempo 30 zur Verbesserung der heutigen Situation
Nach Aussage des Kantonsingenieurs Andy Heller soll sich die Lebens- und Aufenthaltsqualität entlang der Strasse deutlich steigern.
Die Situation für die Winterthurerstrasse/Wilerstrasse führt durch die Einführung der Höchstgeschwindigkeit 30 Stundenkilometer zu einer Verbesserung der heutigen Situation.
Da es sich um die reine Einführung der Tempolimite von 30 Stundenkilometern handelt und nicht um die Einführung einer Tempo-30-Zone, sind keine baulichen Massnahmen wie beispielsweise Horizontalversätze vorgesehen, die «automatisch» dazu führen, dass langsamer gefahren wird.
Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit
Der Unterschied zur an vielerorts eingeführten Tempo-30-Zone ist, dass sich die Beschränkung auf 30 Stundenkilometer ausschliesslich auf eine definierte Strecke bezieht, im Fall von Sirnach vom Kreisel Winterthurerstrasse bis Wilerstrasse, Höhe Bahnhof.
Beim Verlassen dieser Strecke gilt wie signalisiert generell 50 Stundenkilometer.
Der Gemeinderat und der Kanton sind überzeugt, dass mit der geplanten Sanierung der Winterthurerstrasse und gleichzeitiger Umsetzung des Betriebs- und Gestaltungskonzepts BGK entlang der Winterthurerstrasse die baulichen Massnahmen unterstützend zu einer Verlangsamung des Tempos führen werden.