Wie die Gemeinde Aadorf mitteilt, wurde für den Rückbau des Munitionsdepots ein Nachtragskredit von 40'000 Franken zu Lasten der Erfolgsrechnung 2023 genehmigt.
Die Hauptstrasse beim Gemeindeplatz in Aadorf.
Die Hauptstrasse beim Gemeindeplatz in Aadorf. - Nau.ch / Simone Imhof
Ad

Mit dem Baurechtsvertrag vom 5. April 1971 wurde zulasten Parzelle Nr. 806 Aadorf (im Eigentum der Bürgergemeinde Aadorf) ein selbstständiges, dauerndes und übertragbares Baurecht gemäss Artikel 779 ZGB zu Gunsten der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Militärdepartement) für die Dauer von 50 Jahren (das heisst, bis am 31. Dezember 2020) errichtet.

Mit dem öffentlich beurkundeten Kaufvertrag vom 21. Juni 2010 hat die politische Gemeinde Aadorf das auf der Parzelle Nummer 806 lastende Baurecht von der Schweizerischen Eidgenossenschaft erworben.

Nachdem das Baurecht per 31. Dezember 2020 untergegangen ist, genehmigte der Gemeinderat Aadorf die Nutzungsvereinbarung mit der Bürgergemeinde Aadorf, wonach das Munitionsdepot noch bis zum 31. Dezember 2022 genutzt werden kann.

Senn Tiefbau AG erhielt den Zuschlag

Für den Abbruch des Munitionsdepots ist gemäss Vertrag die Baurechtnehmerin verantwortlich. Deshalb wurden drei Unternehmen für den Rückbau angefragt.

Den Zuschlag erhielt das wirtschaftlich günstigste Angebot, welches von der Senn Tiefbau AG, Dussnang, eingereicht wurde.

Für den Rückbau des Munitionsdepots hat der Gemeinderat einen Nachtragskredit von 40'000 Franken zu Lasten der Erfolgsrechnung 2023 genehmigt.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Erneuerungsfonds für Finanzliegenschaften.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

FrankenAadorf