Wie die Gemeinde Münchwilen TG informiert, müssen Bäume und Sträucher, die in öffentliche Strassen hineinragen, zurückgeschnitten werden.
Hecke Strasse angrenzen zurückschneiden
Hecken, die an Strassen angrenzen, sollten regelmässig zurückgeschnitten werden. - Unsplash
Ad

Der Gemeinderat bittet, Bäume, Sträucher und Hecken zu kontrollieren und diese selbst zurückzuschneiden.

Auf diese Weise wird ein wertvoller Beitrag zur Sicherheit im Strassenverkehr geleistet.

Bei Unsicherheiten gibt das Amt für Bau und Umwelt Münchwilen, telefonisch gerne Tipps und Auskünfte.

Die Kontaktdaten sind auf der Webseite der Gemeinde aufgeschaltet.

Sträucher dürfen nicht in den Strassenraum hineinragen

Nach Notwendigkeit werden Grundstückbesitzer durch die Gemeinde Münchwilen aufgefordert, ihre Bäume und Sträucher aus Sicherheitsgründen zurückzuschneiden.

Gestützt auf § 42 Abschnitt zwei und drei des Gesetzes über Strassen und Wege werden die Anstösser an Strassen und Wegen der Gemeinde verpflichtet, innert einer Frist von 14 Tagen seit Publikation überragende Äste im Fahrbahnbereich der Strassen auf eine lichte Höhe von 4,5 Meter, bei Wegen und Trottoirs auf eine lichte Höhe von 2,5 Meter zurückzuschneiden.

Lebhecken, Sträucher und ähnliche Pflanzen müssen so gekürzt werden, dass diese nicht in den Strassen- oder Wegraum hineinragen.

Bestimmungen des Gesetzes über Strassen und Wege

Zusätzlich werden die Anstösser auf die Bestimmungen des Gesetzes über Strassen und Wege aufmerksam gemacht.

Im Sichtzonenbereich von Ausfahrten oder Strasseneinmündungen dürfen Mauern, Einfriedungen, Böschungen sowie Pflanzungen einschliesslich landwirtschaftlicher Kulturen höchstens 80 Zentimeter ab Strassenhöhe erreichen (§ 41Abschnitt eins).

Lebhecken, Sträucher und ähnliche Pflanzen müssen einen Stockabstand von 60 Zentimetern zur Strassen- oder Weggrenze einhalten.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Münchwilen (TG)Umwelt