Maskenpflicht für Veranstaltungen ab 30 Personen
Ab dem 23. Oktober besteht eine Masken- und Meldepflicht für öffentliche und private Veranstaltungen ab 30 Personen.

Die Zahl der Corona-Fälle hat in den vergangenen Wochen auch im Kanton Thurgau exponentiell zugenommen. Deshalb hat der Regierungsrat gestern an einer weiteren ausserordentlichen Sitzung beschlossen, neue Massnahmen zu ergreifen.
Ab dem 23. Oktober besteht unter anderem eine Masken- und Meldepflicht für öffentliche und private Veranstaltungen ab 30 Personen.
Die neuen Massnahmen im Kanton Thurgau
- Für öffentliche und private Veranstaltungen ab 30 bis 1 000 Personen, die ab dem 23. Oktober 2020 stattfinden, wird befristet bis am 31. Dezember 2020 die Pflicht zur Meldung der Veranstaltung durch den Organisator bis 14 Tage vor der Veranstaltung unter www.tg.ch/coronavirus eingeführt. Bereits deklarierte Veranstaltungen müssen nicht erneut gemeldet werden.
- Für Organisatoren von öffentlichen und privaten Veranstaltungen ab 30 Personen, die ab dem 23. Oktober 2020 stattfinden, wird befristet bis am 31. Dezember 2020 die Pflicht zur Erstellung, Einreichung und Umsetzung eines Schutzkonzepts (öffentliche Veranstaltungen) bzw. einer Deklaration (private Veranstaltungen) eingeführt. Auf der Webseite des Kantons werden in den nächsten Tagen die entsprechenden Online-Meldeformulare sowie ein Merkblatt aufgeschaltet.
- Für öffentliche und private Veranstaltungen ab 30 Personen, die ab dem 23. Oktober 2020 stattfinden, wird befristet bis am 31. Dezember 2020 die Pflicht zur Erfassung der Kontaktdaten in elektronischer Form eingeführt.
- Bei öffentlichen und privaten Veranstaltungen ab 30 Personen, die ab dem 23. Oktober 2020 stattfinden, wird befristet bis am 31. Dezember 2020 die Pflicht zum Tragen einer Schutzmaske eingeführt.
- In Steh- und Tanzbereichen von Bar- und Clubbetrieben gilt ab dem 23. Oktober 2020 befristet bis am 31. Dezember 2020 die Pflicht zum Tragen einer Schutzmaske. Die Konsumation von Speisen und Getränken ist ausschliesslich in den dafür vorgesehenen Sitzbereichen gestattet.