Wie die Gemeinde Wängi mitteilt, gilt wegen der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vom 1. April bis 31. Juli eine Leinenpflicht für Hund im Wald und am Waldrand.
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Ein Hund spaziert angeleint durch den Wald. (Symbolbild) - Christophe Gateau/dpa
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Freilaufende Hunde haben für Wildtiere im Wald und am Waldrand während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit ein hohes Störpotenzial, das zum Verlust von Bruten oder sogar zum Tod von Wildtieren führen kann.

Die gesetzliche Leinenpflicht vom 1. April bis 31. Juli verhindert, dass in den genannten kritischen Zeiten für Wildtiere eine unnötige Gefahr von frei laufenden Hunden ausgeht.

Widerhandlungen gegen diese Leinenpflicht können mit 100 Franken gebüsst werden.

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