Wie die Gemeinde Bichelsee-Balterswil informiert, werden Ende März 2023 die Hundesteuer-Rechnungen verschickt. Halter müssen ihre Tiere registrieren lassen.
Die Hauptstrasse in Bichelsee-Balterswil.
Die Hauptstrasse in Bichelsee-Balterswil. - Nau.ch / Simone Imhof
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Ende März 2023 werden die Rechnungen für die Hundesteuer verschickt.

Für einen korrekten Versand bittet die Gemeinde alle Personen, die einen oder mehrere Hunde halten, allfällig noch nicht gemeldete Änderungen (Besitzerwechsel, Todesfälle, Neuanschaffung von Hunden et cetera) bei der Einwohnerkontrolle zu melden.

Die Gemeindeverwaltung rechnet die Hundesteuer anhand der in der Schweizerischen Hundedatenbank Amicus gespeicherten Angaben ab.

Neue Tiere müssen mittels Kopie des Heimtierausweises angemeldet werden.

In einigen Fällen muss die Steuer nicht gezahlt werden

Die Hundesteuer beträgt 80 Franken jährlich für den ersten Hund plus je 130 Franken für jeden weiteren Hund im gleichen Haushalt.

Laut dem Gesetzes über das Halten von Hunden entfällt die Hundesteuer für Junghunde (unter fünf Monate; danach bitte bei der Einwohnerkontrolle anmelden).

Auch für Diensthunde von Armee, Polizei oder EZV, ausgebildete Einsatzhunde (zum Beispiel Sanitäts-, Katastrophen- und Lawinenhunde) sowie Blindenhunde entfällt die Steuer.

Ein angebrochenes Quartal wird als volles gezählt

Die Steuerbemessung richtet sich nach dem Gesetzes über das Halten von Hunden.

Wird ein Hund im Lauf des Jahres angeschafft oder erreicht er in diesem das Alter von fünf Monaten, bemisst sich die Steuer nach Quartalen.

Ein angebrochenes Quartal wird als volles gezählt. Eine Steuerrückerstattung erfolgt nicht.

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