Fischingen weist auf das Zurückschneiden von Pflanzen hin
Wie die Gemeinde Fischingen informiert, werden die Grundstückbesitzer darauf hingewiesen, ihre Pflanzen im Strassenbereich zurückzuschneiden.

Bessere Sicht bedeutet mehr Sicherheit auf den Strassen. Die meisten Informationen werden im Strassenverkehr über das Auge wahrgenommen. Durch die in den Lichtraum hineinragende Äste kommt es häufig zu Sichtbeeinträchtigungen.
Die Gemeinde Fischingen erinnert die Grundeigentümer an ihre Verantwortung, Pfl anzen entlang von Strassen und Wegen sowie bei Einmündungen und Ausfahrten zurückzuschneiden. Im Sichtzonenbereich von Ausfahrten oder Strasseneinmündungen dürfen Pflanzungen und landwirtschaftliche Kulturen eine maximale Höhe von 80 cm über Fahrbahn erreichen.
Richtwerte für das Zurückschneiden
Überragende Äste sind im Fahrbahnbereich auf 4,5 Meter lichte Höhe, bei Wegen und Trottoirs auf 2,5 Meter lichte Höhe zurückzuschneiden. Hecken, Sträucher und ähnliche Pflanzen müssen einen Stockabstand von mindestens 60 cm zur Strassen oder Weggrenze einhalten. Sie sind so unter Schnitt zu halten, dass sie nicht in den Strassen- oder Wegraum hineinragen.
Landwirtschaftliche Kulturen von über 60 cm Höhe haben zur Strassengrenze als Abstand die halbe Endhöhe, mindestens jedoch 90 cm einzuhalten. Für Fragen und bei Unklarheiten steht das Personal des Werkbetriebes gerne zur Verfügung.