Fischingen erinnert an das Einreichen der Steuererklärung
Wie die Gemeinde Fischingen informiert, ist der 30. April 2023 der letzte Tag zur Abgabe der Steuererklärung 2022.

Am 30. April 2023 läuft die ordentliche Frist zur Einreichung der Steuererklärung 2022 ab.
Sollte eine fristgerechte Abgabe nicht möglich sein, wird gebeten, ein Gesuch um Fristverlängerung beim Gemeindesteueramt einzureichen.
Dieses Gesuch kann auch bequem und einfach unter Angabe der Registernummer und des Passwortes, welche auf der Steuererklärung aufgedruckt sind, auf die Webseite der Gemeinde gestellt werden.
Im April 2023 wurden zudem die provisorischen Steuerrechnungen 2023 verschickt.
Fristverlängerung zur Einreichung der Steuererklärung
Sollten im Jahr 2023 erhebliche Veränderungen beim steuerbaren Einkommen oder Vermögen eintreten, muss mit dem Gemeindesteueramt Kontakt aufgenommen werden, um die Rechnung den effektiven Verhältnissen anzupassen.
So können hohe Nachsteuerrechnungen vermieden werden. Die Rechnung ist in drei Raten, Ende Mai, Ende August und Ende Oktober 2023 zu begleichen.
Sollte es nicht möglich sein, die Raten entsprechend zu begleichen, wird gebeten, mit dem Gemeindesteueramt Kontakt aufzunehmen, um eine andere Ratenzahlung zu vereinbaren.
Die Kontaktdaten sind auf der Webseite der Gemeinde zu finden.