Fischingen berichtet über die Thurgauer Prämienverbilligung 2021

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Münchwilen,

Wie die Gemeinde Fischingen mitteilt, steht finanziell schwachen Personen in Thurgau eine Prämienverbilligung 2021 für die gesetzliche Krankenversicherung zu.

Prämienverbilligung
Dies trotz höherer Krankenkassenprämien. - keystone

Der Kanton Thurgau gewährt gemäss Bundesgesetz über die Krankenversicherung, versicherten Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen eine Individuelle Prämienverbilligung (IPV) für die obligatorische Krankenversicherung.

Die Prämienverbilligung wird Personen ausgerichtet, die am 1. Januar 2021 ihren steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt im Kanton Thurgau hatten und in der Schweiz gemäss KVG obligatorisch grundversichert sind.

Anspruchsberechtigung Für die Berechtigung massgebend sind die persönlichen Verhältnisse am 1. Januar 2021. Nach diesem Stichtag Geborene oder Zugezogene sind erst ab 1. Januar 2022 bezugsberechtigt.

Über das Antragsverfahren

Die Gemeinden ermitteln die bezugsberechtigten Personen aufgrund der provisorischen Steuerda-ten per 31. Dezember des Vorjahres und stellen diesen im Verlauf des Frühjahres ein Antragsformular zu. Die Bezugsberechtigten ergänzen das Antragsformular und unterschreiben es.

Das unterzeichnete Formular ist innert 30 Tagen, spätestens jedoch bis zum 31. Dezember 2021 bei der KrankenkassenKontrollstelle der zuständigen Gemeinde einzureichen. Wird diese Frist verpasst, verfällt der Anspruch auf die Prämienverbilligung. Eine Neubemessung ist in diesem Fall ausgeschlossen.

Über die Ausnahmen

Personen, die im Jahr 2021 ihren Wohnsitz innerhalb des Kantons Thurgau gewechselt und kein Antragsformular erhalten haben, melden sich bis spätestens am 31. Dezember 2021 bei derjenigen Gemeinde, in der sie am 1. Januar 2021 Wohnsitz hatten.

Bezüger von Ergänzungsleistungen (EL) und Sozialhilfebezüger

Bezüger und Bezügerinnen von EL erhalten eine EL-Prämienpauschale. Diese wird durch das Sozialversicherungszentrum Thurgau (SVZ) direkt an die Krankenkasse überwiesen. Ein IPV-Antrag ist nicht notwendig.

Personen, welche Sozialhilfe beziehen, erhalten eine pauschale IPV. Die Sozi-alen Dienste der zuständigen Gemeinde helfen, die Anträge korrekt auszufüllen. Bei einem Wegfall der Ergänzungsleistungen oder der Sozialhilfe besteht möglicherweise ein Anspruch auf die reguläre IPV. Der entsprechende Antrag muss fristgerecht eingereicht werden.

Berechnungsgrundlage für Erwachsene und Kinder (Jahrgang 2003 bis 2020)

Grundlage für die Berechnung der Prämienverbilligung 2021 ist die provisorische Steuerrechnung 2020 per Stichtag 31. Dezember 2020. Massgebend ist die provisorische einfache Steuer zu 100 Prozent. Das provisorisch veranlagte steuerbare Vermögen darf zudem null Franken nicht über-steigen.

Versicherte Kinder werden auf Basis der einfachen Steuer zu 100 Prozent der Eltern, respektive der prämienzahlenden Person bemessen. Das provisorisch veranlagte steuerbare Vermögen darf zudem null Franken nicht übersteigen.

Neubemessung und Neubeurteilung

Wurde im Vorjahr nicht automatisch ein Antragsformular zugestellt, respektive bestand kein Anspruch oder lassen sich gestützt auf die definitive Steuer-Schlussrechnung 2021, verschlechterte wirtschaftliche Verhältnisse nachweisen, können die betroffenen Personen innert 30 Tagen seit rechtskräftiger Steuer-Schlussrechnung 2021 eine Neubemessung der Prämienverbilligung des betreffenden Jahres verlangen.

Wird die Frist verpasst, verfällt ein allfälliger Anspruch. Differenzbeträge von weniger als 30 Franken werden nicht ausbezahlt. Eine Neubemessung muss bean-tragt werden. Eine Neubemessung von Amtes wegen ist nicht zulässig.

Über die Auszahlung

Die Auszahlung erfolgt direkt an den zuständigen Krankenversicherer. Eine direkte Auszahlung an die bezugsberechtigte Person ist nicht möglich. Die Überweisung nimmt das Sozialversicherungs-zentrum Thurgau (SVZ TG) vor.

Die Gutschrift wird durch eine Mitteilung dem Versicherten angezeigt. Für ausführlichere Informationen, insbesondere die abweichende Regelung für Kurz-aufenthalter und Grenzgänger, dürfen sich an die Krankenkassen-Kontrollstelle der Gemeinde Fischingen wenden.

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