Wie die Gemeinde Affeltrangen schreibt, dürfen Fahrzeuge im Winter nicht auf öffentlichem Grund abgestellt werden.
Wintereinbruch
Der Deutsche Wetterdienst warnt vor Glätteunfällen. - pixabay
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Die Gemeinde Affeltrangen macht Motorfahrzeughalter darauf aufmerksam, dass auch während des Winters 2022/2023 Fahrzeuge nicht auf öffentlichem Grund abgestellt werden dürfen, damit die Schneeräumungsarbeiten optimal ausgeführt werden können.

Fahrzeuge sind in Garagen oder auf privaten Vorplätzen abzustellen.

Für Schäden bei der Ausführung der Winterdienstarbeiten lehnt die Gemeinde jede Haftung ab.

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