Unser Wald im Wandel
Die Gemeinde Münchenstein bekennt sich zu ihrem Wald und dessen wachsender Bedeutung für die breite Öffentlichkeit.

Künftig regelt eine Leistungsvereinbarung der Einwohnergemeinde mit der Bürgergemeinde als grösster Waldeigentümerin die Entschädigung für deren vielfältige Leistungen. Rund ein Viertel der Fläche der Gemeinde Münchensteins ist bewaldet. Neben seiner ökologischen Bedeutung und der klassischen Funktion als regionaler Holzlieferant hat der Wald insbesondere im urbanen Umfeld eine immer bedeutendere Rolle als natürlicher Erholungsraum für die Bevölkerung eingenommen. Das öffentliche Interesse an einem intakten und vielfältig nutzbaren Wald ist dementsprechend gross. Dem wachsenden Druck durch die verschiedenen Interessensgruppen kann der Wald nur durch eine zeitgemässe Bewirtschaftung gerecht werden.
Der Erlös der Holzwirtschaft als Einnahmequelle hat über die letzten Jahrzehnte abgenommen und reicht für die Bewirtschaftung nicht mehr aus. Ausserdem wirft die zunehmende Erholungsnutzung des Waldes verschiedene Fragestellungen auf, wie z. B. jene der Lenkung der Besucherinnen und Besucher.
Unter diesen Voraussetzungen haben die Einwohnergemeinde und die Bürgergemeinde Münchenstein – als mit Abstand grösster Waldeigentümerin der Gemeinde – auf Basis des Leistungskataloges des Waldwirtschaftsverbandes beider Basel eine gemeinsame Auslegeordnung vorgenommen.
Im Rahmen von fachlich begleiteten Sitzungen wurde das öffentliche Interesse am Wald analysiert und weitere Themen wie z. B. die Qualitätsvorstellungen für Wege und Pfade und das Littering behandelt. In diesem Zusammenhang wurde auch der Aufgabenkatalog des Gemeindewerkhofs und der Bürgergemeinde beleuchtet und den aktuellen Gegebenheiten angepasst.
Um Synergien zu nutzen und Doppelspurigkeiten zu vermeiden, waren in einer ersten Projektphase auch die Einwohner- und Bürgergemeinde Arlesheim miteingebunden. Die Bürgergemeinden Arlesheim und Münchenstein betreiben seit 20 Jahren eine gemeinsame Forstbetriebsgemeinschaft.
Aus den Zusammenkünften resultierte eine Leistungsvereinbarung, die fortan die Aufgaben der Bürgergemeinde und die Abgeltung für diese Leistungen durch die Einwohnergemeinde regelt. Der entsprechende Vertrag wurde vorerst auf eine Laufzeit von fünf Jahren befristet. Ein bestimmender Bestandteil der Vereinbarung ist die Gewährleistung der Sicherheit in erster Linie auf viel genutzten Wegen und Rastplätzen. In Zusammenhang mit den immer längeren Trockenphasen, weiteren Wetterextremen und dem krankheitsbedingten Niedergang des Bestandes der Eschen lassen sich Konsequenzen am Erscheinungsbild des Waldes nicht vermeiden. In diesem Zusammenhang sind Sicherheitsholzungen, z.B. im Bereich von Wanderwegen, erforderlich.