Wie die Gemeinde Zuzgen erinnert, werden seit dem 1. Januar 2019 im Veranlagungsverfahren und im Bezugsverfahren Mahngebühren erhoben.
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Frauen kommen bei vielen Steuererklärungen immer erst an zweiter Stelle. (Symbolbild) - keystone
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In den letzten Wochen haben die Einwohner der Gemeinde Zuzgen das Formular zum Ausfüllen der Steuererklärung erhalten. Am 1. Januar 2019 sind das neue Steuergesetz sowie die neue Steuerverordnung in Kraft getreten.

Seit dem werden im Veranlagungsverfahren (Abgabe der Steuererklärung: 1. Mahnung 35 Franken, 2. Mahnung 50 Franken) und im Bezugsverfahren (Mahnung Steuer- und Verzugszinsausstand provisorisch und definitiv 35 Franken und Betreibung Steuer- und Verzugszinsausstand provisorisch sowie auch definitiv 100 Franken) Mahngebühren erhoben.

Bei Fristerstreckung zur Einreichung der Steuererklärung werden keine Gebühren erhoben. Es wird von der Gemeinde Zuzgen empfohlen, mit dem Einzahlungsschein, für die provisorische Steuerrechnung 2021, monatliche Teilzahlungen zu leisten.

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