Zeiningen

    Zeiningen schränkt Anbringen von Wahlplakaten ein

    Der Gemeinderat von Zeiningen hat entschieden, Wahl- und Abstimmungsplakate ab sofort an gemeindeeigener Infrastruktur im Innerortsbereich zu verbieten.

    Das Dorf Zeiningen.
    Das Dorf Zeiningen. - Nau.ch / Simone Imhof

    Wie die Gemeinde Zeiningen bekannt gibt, hat der Gemeinderat an der Sitzung vom 25. November 2024 beschlossen, dass ab sofort ein generelles Verbot für das Anbringen von Wahl- und Abstimmungsplakaten an gemeindeeigener Infrastruktur (zum Beispiel Beleuchtungskandelabern, Bushaltestellen, Stromverteilerkasten, Geländer bei Brücken et cetera) im gesamten Innerortsbereich von Zeiningen gilt.

    Der Gemeinderat behält sich vor, die Plakate bei Widerhandlung auf Kosten der Parteien / Organisationen unangemeldet zu entfernen. Für freistehende Abstimmungs- und Wahlpropaganda und Plakate auf privatem Grund gelten weiterhin die Vorschriften gemäss kantonalem Merkblatt «Wahl-, Abstimmungs- und andere temporäre Plakate» vom 1. April 2021.

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