Wie die Gemeinde Zeiningen mitteilt, sind Hunde vom 1. April bis zum 31. Juli 2023 auch im Wald oder auf den Waldwegen an der Leine zu führen.
Die Hauptstrasse vor Zeiningen im unteren Fricktal.
Die Hauptstrasse vor Zeiningen im unteren Fricktal. - Nau.ch / Simone Imhof
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Es wird darauf hingewiesen, dass das Betreten von Wiesen und Äckern während der Vegetationszeit, das heisst zwischen dem 1. April und 31. Oktober 2023, verboten ist.

Im Siedlungsgebiet sind die Hunde jeweils anzuleinen.

Weiter sind gemäss der kantonalen Jagdverordnung vom 1. April bis zum 31. Juli auch im Wald oder auf den Waldwegen die Hunde an der Leine zu führen.

Die Bevölkerung wird gebeten, diese Bestimmung zu beachten und auf Querfeldeintouren zu verzichten.

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