Wegenstetten verbietet Parkieren auf öffentlichem Grund
Wie die Gemeinde Wegenstetten berichtet, werden die Personenwagenbesitzer aufgefordert, ihre Fahrzeuge nicht auf öffentlichen Strassen und Plätzen zu parkieren.

Es muss festgestellt werden, dass private Autos oder Geschäftsfahrzeuge regelmässig auf öffentlichen Strassen und Plätzen abgestellt bzw. parkiert werden. Es wird darauf hingewiesen, dass dies grundsätzlich einer offiziellen Bewilligung des Gemeinderats bedarf (gemäss §7 des Wegenstetter Strassenreglements).
Gefährliche Situationen zwischen Fussgängern und Fahrzeugen
Insbesondere auf schmalen Quartierstrassen ist oftmals der verbleibende Platz für ein Vorbeifahren sehr knapp. Einerseits kommt es dadurch zu gefährlichen Situationen zwischen Fussgängern und Fahrzeugen und andererseits weichen Personen-, Lastwagen und landwirtschaftliche Fahrzeuge auf das angrenzende Grundstück aus.
Dadurch wird das Land neben der Strasse in Mitleidenschaft gezogen und die Strassenränder brechen durch das häufige Überfahren ab. Der Gemeinderat fordert die Personenwagenbesitzer dringend auf, darauf zu verzichten, ihre Fahrzeuge regelmässig auf öffentlichen Strassen oder Plätzen zu parkieren.