Wegenstetten verbietet Parkieren auf öffentlichem Grund

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Unteres Fricktal,

Wie die Gemeinde Wegenstetten berichtet, werden die Personenwagenbesitzer aufgefordert, ihre Fahrzeuge nicht auf öffentlichen Strassen und Plätzen zu parkieren.

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Die GLP setzt sich für das neue Parkierungsreglement in Konolfingen ein. (Symbolbild) - dpa

Es muss festgestellt werden, dass private Autos oder Geschäftsfahrzeuge regelmässig auf öffentlichen Strassen und Plätzen abgestellt bzw. parkiert werden. Es wird darauf hingewiesen, dass dies grundsätzlich einer offiziellen Bewilligung des Gemeinderats bedarf (gemäss §7 des Wegenstetter Strassenreglements).

Gefährliche Situationen zwischen Fussgängern und Fahrzeugen

Insbesondere auf schmalen Quartierstrassen ist oftmals der verbleibende Platz für ein Vorbeifahren sehr knapp. Einerseits kommt es dadurch zu gefährlichen Situationen zwischen Fussgängern und Fahrzeugen und andererseits weichen Personen-, Lastwagen und landwirtschaftliche Fahrzeuge auf das angren­zende Grundstück aus.

Dadurch wird das Land neben der Strasse in Mitleiden­schaft gezogen und die Strassenränder brechen durch das häu­fige Überfahren ab. Der Gemeinderat fordert die Personenwagenbesitzer dringend auf, darauf zu verzichten, ihre Fahrzeuge regelmässig auf öffentlichen Strassen oder Plätzen zu parkieren.

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