Schupfart

    Schupfart hilft bei Fahrtkosten für auswärtigen Schulbesuch

    Wie die Gemeinde Schupfart berichtet, werden Transportkosten für den auswärtigen Schulbesuch zurückerstattet. Die Belege sind bis 31. August 2024 einzureichen.

    Schupfart
    Das Dorf Schupfart in der Region Fricktal. - Nau.ch / Simone Imhof

    Die Gemeinde beteiligt sich an den Transportkosten für den auswärtigen Schulbesuch.

    Die Auszahlung der Beiträge erfolgt jeweils nach Ablauf des Schuljahres (aktuell August 2023 bis Juli 2024). Als Berechnungsgrundlage dient jeweils der Preis für das Jahresabonnement (aktuell 530 Franken).

    Für den Schulbesuch der Oberstufe (Real- und Sekundarschule sowie Bezirksschule Rheinfelden) werden 80 Prozent vergütet.

    Anspruch verfällt nach Frist

    Für den Schulbesuch der Primarstufe in Obermumpf (aktuell erste und zweite Klasse) sowie in Mumpf (fünfte und sechste Klasse) werden 100 Prozent durch die Gemeinde zurückerstattet.

    Die entsprechenden Original-Quittungen sind bis 31. August 2024 bei der Gemeindeverwaltung abzugeben.

    Damit die Auszahlung erfolgen kann, benötigt die Abteilung Finanzen eine Bank- oder Postverbindung (IBAN-Nummer).

    Der Anspruch auf den Gemeindebeitrag verfällt nach dieser Frist.

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