Ruhezeiten in Obermumpf müssen eingehalten werden
Wie die Gemeinde Obermumpf berichtet, ist das Entsorgen an der Entsorgungsstelle beim Milchhüsli täglich ab 19 Uhr verboten. Die Ruhezeiten sind einzuhalten.

Der Gemeinderat von Obermumpf erinnert die Bevölkerung an das Polizeireglement bezüglich Lärmschutz.
In Wohngebieten ist von 12 Uhr bis 13 Uhr und von 19 Uhr bis 7 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ganztags das Arbeiten mit lärmigen Werkzeugen und Maschinen wie beispielsweise Rasen schneiden mit Motormähern, Hämmern, Fräsen, Bohren, Motorsägen et cetera im Freien verboten.
Die gleichen Zeiten gelten für die Entsorgungsstelle beim Milchhüsli, nach 19 Uhr ist das Entsorgen verboten.