Rheinfelden: Wahl eines neuen Mitglieds für das Wahlbüro
In Rheinfelden wird am 15. Mai 2022 ein neues Ersatzmitglied für das Wahlbüro gewählt. Bis zum 1. April können Kandidaten vorgeschlagen werden.

Wie die Gemeinde Rheinfelden informiert, findet nach der Demission von Frau Christine Marinelli am 15. Mai 2022 die Ersatzwahl eines Mitgliedes des Wahlbüros für den Rest der Amtsperiode 2022 bis 2025 statt.
Wahlvorschläge sind laut Gesetz von zehn Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens Freitag, dem 1. April 2022, 12 Uhr einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen oder auf der Gemeindewebseite heruntergeladen werden.
Jede wahlfähige Person kann Kandidat werden
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidat gültige Stimmen erhalten kann. Werden nicht mehr wählbare Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von fünf Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde beziehungsweise vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt.