Prozess in Rheinfelden AG: Der Vater von Sevilla-Star Ivan Rakitic soll beim Schweizer Verein NK Pajde illegal Spieler beschäftigt haben.
Luka Rakitic
Luka Rakitic mit seinem Sohn Ivan Rakitic. (Archivbild) - Instagram / @rakiticluka
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Das Wichtigste in Kürze

  • Luka Rakitic musste sich am Dienstag vor dem Bezirksgericht in Rheinfelden AG verantworten
  • Er soll mehrere Spieler illegal für seinen Verein in die Schweiz gebracht haben.
  • Zudem soll er 2020 ein Fest geschmissen haben, ohne die Corona-Regeln zu beachten.

Luka Rakitic (60), der Vater von Sevilla-Star Ivan Rakitic (35), musste sich heute Dienstag vor dem Bezirksgericht in Rheinfelden AG verantworten.

Er soll mehrere ausländische Spieler ohne gültige Arbeitsbewilligung für seinen Verein NK Pajde aus Möhlin AG eingestellt haben.

Zudem wird er beschuldigt, 2020 ein Fest geschmissen zu haben, ohne die damals geltenden Corona-Regeln zu beachten. Das berichtet die «Aargauer Zeitung».

2019 habe der 60-Jährige drei Fussballer aus Kroatien und Bosnien und Herzegowina an Trainings und Meisterschaftsspielen teilnehmen lassen. Die Kicker verfügten jedoch über keine migrationsrechtliche Bewilligung.

Zudem habe er 2020 einen Spieler aus Montenegro beschäftigt, dem er 1500 Franken Lohn und zusätzliche Prämie versprach. Er musste bei der Einreise angeben, dass er lediglich zu Besuch in die Schweiz einreist, wie die Zeitung schreibt.

Im zweiten Sachverhalt geht es um einen angeblichen Verstoss der Corona-Regeln im Jahr 2020: Rakitic habe ein Fest organisiert, ohne die Kontaktdaten der Gäste aufzunehmen oder den Abstand von 1,5 Metern zu gewährleisten.

Anwalt fordert Freispruch

Rakitic liess sich für den Termin aus gesundheitlichen Gründen dispensieren, weswegen lediglich sein Anwalt im Bezirksgericht anzutreffen war.

Dieser forderte Freispruch für seinen Mandanten, da die Spieler keine Berufssportler waren und keine Entschädigung für ihren Einsatz erhielten.

Sein Anwalt plädierte betreffend des Festes, dass Rakitic nicht der Veranstalter gewesen sei. Jemand aus der Seniorenmannschaft habe es organisiert und dem 60-Jährigen danach die Schuld in die Schuhe geschoben. Der Vertreter fordert eine angemessene Entschädigung für den Beschuldigten.

Die Staatsanwaltschaft fordert eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen. Dies bedingt bei einer Probezeit von zwei Jahren. Zudem soll eine Busse von 1500 Franken ausgestellt werden. Das Urteil wird schriftlich eröffnet.

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